Im Bauvertrag steht, wie viel Wein es gibt, aber nicht, wie gross das Haus wird

Ein Beitrag von Jonas Bühler.

Tritt man vom Garten her durch den Südeingang ins Oberhaus, fällt einem an der Wand rechts neben dem Eingang ein gerahmtes Dokument ins Auge. Genau genommen sind es zwei Dokumente: eines in einer alten, kaum lesbaren Handschrift, und ein zweites in Maschinenschrift, das den Inhalt des ersten wiedergibt.

Liest man sich durch die wenigen Sätze, wird klar: Hier handelt es sich um einen Vertrag – genauer gesagt um den Bauvertrag für das Oberhaus. In diesem Dokument vereinbarte Johann Jakob Bühler-Heusser mit dem Baumeister Kaspar Anton Brägger aus Rapperswil, wer welchen Beitrag für den Bau eines neuen Weinbauernhauses zwischen der Trotte und dem Unterhaus, dem Elternhaus von Johann Jakob Bühler-Heusser, zu leisten hatte.

Südfassade des Oberhauses mit Freitreppe und Balkon
Das Oberhaus von Süden her gesehen. Bild: Martin Zeller

Der Vertrag regelte, dass Johann Jakob Bühler-Heusser einerseits das Grundstück für den Bau bereitstellte, andererseits das Baumaterial anlieferte. Der Maurer und Steinmetz Kaspar Anton Brägger verpflichtete sich im Gegenzug, auf dem bezeichneten Grundstück mit dem zur Verfügung stehenden Material ein Haus zu bauen.

Dass der Bauherr das Baumaterial zu besorgen hatte, mutet aus heutiger Sicht ungewöhnlich an. Zu dieser Zeit war das aber eine normale Arbeitsteilung. Ebenfalls normal war, dass der Bauherr während der Bauzeit für Kost und Logie der Baumannschaft zu sorgen hatte. Im Vertrag ist eine tägliche Ration Wein, Brot und Suppe für Brägger und seine Gehilfen festgehalten.

Kellergewölbe mit alten Weinfässern und Mostflaschen
Eine der wenigen vertraglichen Vereinbarungen war, dass das Haus einen Gewölbekeller haben sollte. Bild: Martin Zeller

Wie gross das Haus werden sollte, davon ist in dem Vertrag derweil keine Rede. Es wird keine Zimmerzahl genannt, keine Anzahl Stockwerke, keine Grundfläche. Auch Baupläne werden keine erwähnt. Es wird nur vereinbart, dass das Haus einen Gewölbekeller und zwei Portale sowie ein Kellertor haben soll.

Das ist nicht ungewöhnlich – früher wurden die meisten Häuser ohne detaillierte Pläne gebaut. Man fertigte vielleicht Skizzen an, grobe Übersichtspläne, in denen die wesentlichen Merkmale eines Baus festgehalten wurden. Vieles wurde jedoch bloss mündlich vereinbart oder ganz dem Geschick und der Erfahrung des Baumeisters überlassen. Vor diesem Hintergrund überrascht es auch nicht, dass der Bauvertrag fürs Oberhaus auf den 2. November 1742 datiert ist – zwei Jahre nach Beginn der Bauarbeiten.

Der Vertrag enthält noch ein weiteres Datum: Martini 1743. Bis zu diesem Datum sollte das Haus fertiggestellt sein. Gemäss dem Rechenheft, das Baumeister Brägger dem Bauherrn nach Abschluss der Arbeiten übergab, wurde der Termin eingehalten. Im Herbst 1743 konnten Johann Jakob Bühler-Heusser und seine Frau Regula Bühler-Heusser gemeinsam mit ihren zwei Kindern das Oberhaus als erste Bewohnerinnen und Bewohner beziehen. Zahlreiche weitere sollten in den nächsten fast 300 Jahren folgen.

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